IMMOBILIEN

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Jonathan Bayer

Allgemeine Geschäftsbedinungen und Kundeninformationen

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Erbringung von Maklerleistungen zwischen uns,

 

Jonathan Bayer Immobilien
Am Hang 18b
27624 Geestland
Telefon: +49 (0) 4745 – 3070450
E-Mail: info@jonathanbayer.de
Internet: https://jonathanbayer.de

USt.-IdNr.: DE 329322619

(im Folgenden: „Auftragnehmer“ genannt) und unseren Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt). Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher gemäß § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer gem. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers sowie dessen Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptiert der Auftragnehmer nicht. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Auftragnehmer nochmals auf sie hinweisen müsste. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Alleinbeauftragung des Auftragnehmers mit dem Nachweis entsprechender Interessenten für das jeweilige Immobilienobjekt und/oder die Vermittlung des Abschlusses eines Hauptvertrages. Bei dem Hauptvertrag handelt es sich, je nach Beauftragung des Auftraggebers, um einen Kauf- und/oder Mietvertrag. Ist der Auftraggeber Verkäufer erklärt dieser, zur Erteilung dieses Maklerauftrags, von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.

(2) Kommt mit einem nachgewiesenen Interessenten ein anderer als der vorgesehene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem Auftraggeber gehörendes Immobilienobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Vertrag im Wesentlichen identisch ist, gilt hierfür ein Maklervertrag als stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit insoweit als mitursächlich für den Vertragsabschluss.

(3) Der Auftraggeber ist für die Zeit der Vertragsdauer verpflichtet, keinen weiteren Makler zu beauftragen und jede Tätigkeit anderer Makler in Bezug auf das Immobilienobjekt zu untersagen. Jeder Interessent, der an den Auftraggeber direkt herantritt, wird an den Makler verwiesen (qualifizierter Alleinauftrag).

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den tatsächlichen Abschluss eines Hauptvertrages i.S.v. Abs. 1.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Exposé, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(2) Die Beauftragung der Leistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang beim Auftragnehmer anzunehmen.

(3) Die Annahme erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrags. Der Maklervertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber mit seiner Unterschrift verbindlich erklärt, den Auftrag an den Auftragnehmer erteilen zu wollen.

§ 4 Widerrufsrecht    

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

(2) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht  Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.  Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.  Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Jonathan Bayer Immobilien, Am Hang 18b, 27624 Geestland, Deutschland, Telefon: +49 (0) 4745 – 3070450, E-Mail: info@immobilien-bayer.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs  Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.  Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts  Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An

Jonathan Bayer Immobilien
Am Hang 18b
27624 Geestland

Deutschland
E-Mail: info@immobilien-bayer.com

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am ____________ (*) /erhalten am _______________(*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

– Ende der Widerrufsbelehrung-

§ 5 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden, wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Verkäufer zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit. Eine Doppeltätigkeit ist im Falle der Vermietung eines Immobilienobjekts ausgeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Umständen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die für dessen Entscheidung von Bedeutung sein können. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist der Auftragnehmer jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.  (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.

(4) Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinsichtlich der im Rahmen dieses Auftrages erlangten Kenntnisse über das Immobilienobjekt und den Auftraggeber Verschwiegenheit zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer (schriftlich) von dieser Geheimhaltung entbindet.

§ 6 Rechte und Pflichten des Auftraggebers  

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine anderweitige Veräußerung, Verfügungen, Vermietung oder Verpachtung sowie Aufgabe der Hauptvertragsabsicht.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zum Immobilienobjekt vollständig und den tatsächlichen Umständen entspr. zu übergeben, die für die Tätigkeit des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Dies gilt auch im Hinblick auf eine spätere Aufgabe oder Änderung der Hauptvertragsabsicht.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen weiteren Makler zu beauftragen und eventuell weiteren tätigen Maklern eine Fortsetzung ihrer Bemühungen zu untersagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Interessenten, der an diesen herantritt an den Auftragnehmer zu verweisen (qualifizierter Alleinauftrag).

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Nachweis- bzw. Vermittlungsbemühungen des Auftragnehmers zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, den Hauptvertrag unterstützenden Informationen und Unterlagen. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, diese Informationen und Unterlagen einschließlich Fotos und Ansichten vom Immobilienobjekt gegenüber Interessenten sowie für die Werbung zu verwenden.

(5) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer hiermit zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten, die Versicherungsunterlagen, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das Immobilienobjekt dokumentiert ist, ebenso zur Einkunftseinholung bei der Hausverwaltung. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dem Auftragnehmer die nötigen Unterlagen wie z.B. bestehende Mietverträge für die Dauer dieses Auftrags in Kopie zu überlassen sowie dem Auftragnehmer und den Interessenten den Zugang zu dem Immobilienobjekt zu gewähren.

(6) Weist der Auftragnehmer einen Kauf- bzw. Mietinteressenten nach, der dem Auftraggeber bereits bekannt ist, obliegt es dem Auftraggeber, den Nachweis des Auftragnehmers in Schrift- oder in Textform (per Brief oder E-Mail) zurückzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des Hauptvertrags bei dem Auftragnehmer nachzufragen, ob der Auftragnehmer den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so kann er dem Auftragnehmer nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit des Auftragnehmers nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und dem Auftragnehmer auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.

(9) Wird die Chance des Auftragnehmers, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz gemäß § 8 dieser AGB zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. 

§ 7 Provision und Zahlungsbedingungen   

 (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle der Vermietung eines Immobilienobjekts, an den Auftraggeber eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die nachträgliche Minderung des Mietzinses berührt nicht den Provisionsanspruch des Auftragnehmers. Die Provision wird bei Abschluss des vermittelten Mietvertrages fällig.  

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Verkaufs eines Immobilienobjekts, an den Auftragnehmer eine Provision in Höhe von 5,95% (inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer) vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängender Nebenabreden des Gesamtkaufpreises zu bezahlen, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für dieselbe Maklerleistung auch eine Provision vom Käufer des Immobilienobjekts zu verlangen.    

(3) Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Erwerb von Einrichtungen, etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt nicht den Provisionsanspruch des Auftragnehmers.    

(4) Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers ist entstanden und fällig mit Abschluss des voll wirksamen notariellen Kaufvertrages mit dem von dem Auftragnehmer nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Die Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers gilt auch dann als ursächlich oder mitursächlich, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Auftrags, aber in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt.  

(5) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.  

(6) Für Verbraucher gilt ergänzend: Ist der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses Verbraucher und hat der Auftragnehmer sich auch eine Provision vom Auftraggeber der Wohnung oder des Einfamilienhauses versprechen lassen, ist eine Vereinbarung nach Abs. 1 nur wirksam, wenn Käufer und der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in gleicher Höhe gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet sind. Vereinbart der Auftragnehmer mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keine Provision versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Auftragnehmers.    

(7) Für Verbraucher gilt ergänzend: Wurde im Falle des Abs. 6 nur ein Maklervertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die den Käufer zur Zahlung oder Erstattung der Provision verpflichtet, nur wirksam, wenn der Auftraggeber zur Zahlung der Provision mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen den Käufer wird erst fällig, wenn der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Zahlung der Provision nachgekommen ist und er oder der Auftragnehmer einen Nachweis hierüber erbringt.  

(8) Für Verbraucher gilt ergänzend: Im Übrigen genügt in den Fällen des Abs. 6 zur Begründung des Provisionsanspruchs der mit dem Erwerb verbundene Kauf von Wohnungen i.S.d. Wohnungseigentums nach § 1 Abs. 2 WEG, Wohnungserbbaurechten i.S.d. § 30 WEG, Dauerwohnrechten i.S.d. § 31 Abs.1 S.1 WEG, Miteigentumsrechten an einem Grundstück in Verbindung mit einer Nutzungsregelung von Wohnräumen i.S.d. § 1010 BGB und/oder von Einfamilienhäusern, die hauptsächlich den Wohnzwecken eines einzelnen Haushalts dienen oder in denen sich nur eine weitere Wohnung von untergeordneter Bedeutung befindet (sog. Einliegerwohnung), sowie den Erbbaurechten daran. Der Kauf von unbebauten Grundstücken ist davon nicht erfasst.  

§ 8 Aufwendungsersatz

(1) Im Falle des § 6 Abs. 9 sowie in den Fällen, in denen der Auftragnehmer diesen Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte, kann er nach § 8 Abs. 2 den Ersatz seines Aufwands verlangen.

(2) Zum Aufwand des Auftragnehmers gehören insbesondere die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige Prospekte, die Einstellung von Inseraten im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für den Auftrag aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten sowie die eigene Arbeitszeit.

(3) Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Auf jeden Fall ist der Ersatz der Aufwendungen auf maximal 5 % derjenigen Provision begrenzt, die dem Auftraggeber entgangen ist.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers synallagmatisch verknüpft oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

§ 10 Geldwäsche

(1) Der Auftragnehmer ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GwG dazu verpflichtet, bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit den allgemeinen Identifizierungspflichten des § 2 Abs. 1 Nr. 14, Abs. 2 auch i.V.m. Abs. 3 GwG nachzukommen.

(2) Die Identifizierung der Kauf- oder Mietvertragsparteien oder deren wirtschaftlich Berechtigten hat gem. § 11 GwG durch Vorlage eines amtlichen Legitimationspapiers (Ausweis, Reisepass, etc. oder Registerauszüge und andere beweiskräftige Dokumente) und durch Anfertigung von Kopien stattzufinden, sobald der Käufer/Mieter ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Kauf- oder Mietvertrags äußert und die Kauf- oder Mietvertragsparteien hinreichend bestimmt sind.

(3) Eine Identifizierung ist gem. § 11 Abs. 3 GwG nicht notwendig, wenn die zu identifizierende Person bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert wurde und die bei dieser Identifizierung festgestellten Daten noch zutreffend sind.

(4) Die Aufzeichnungen, Kopien und sonstigen Belege sind gem. § 8 Abs. 4 GwG fünf (5) Jahre aufzubewahren, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eine längere Frist vorsehen. In jedem Fall sind die Aufzeichnungen und sonstigen Belege spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu vernichten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit von sechs (6) Monaten. Während dieses Zeitraums ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Er verlängert sich um jeweils einen (1) weiteren Monat, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt wird.

(2) Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die Interessenwahrnehmung für den Auftraggeber trotz Abmahnung wesentlich vernachlässigt oder der Auftraggeber trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt.  (3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder der Textform (per Brief oder E-Mail).  

§ 12 Haftung Auftragnehmer

(1) Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen und der inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Daten des Immobilienobjekts haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

(3) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für die Bonität der nachgewiesenen Interessenten.

(5) Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

§ 13 Datenschutz und Urheberrechte

(1) Der Auftragnehmer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers beachtet der Auftragnehmer die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in dem Online-Angebot des Auftragnehmers abrufbaren Datenschutzerklärung.

(2) Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

§ 14 Streitbeilegung  

(1) Für Verbraucher gilt: Die Europäische Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen (Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen), an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle/Universalschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Geestland.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Geestland. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 19.12.2020